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   BGH, 14.01.1985 - II ZR 72/84   

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https://dejure.org/1985,3047
BGH, 14.01.1985 - II ZR 72/84 (https://dejure.org/1985,3047)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1985 - II ZR 72/84 (https://dejure.org/1985,3047)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1985 - II ZR 72/84 (https://dejure.org/1985,3047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen Versicherer einer Sportbootversicherung auf Ersatz eines Kaskoschadens an einem Fischkutter - Beweislast für das Fallen des geltend gemachten Schaden in den vom Versicherungsvertrag abgesteckten Versicherungsschutzbereich - Rechtmäßigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 541
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 175/55

    Haftpflichtversicherung. Beweislast.

    Auszug aus BGH, 14.01.1985 - II ZR 72/84
    Damit hat die Beklagte deutlich gemacht, daß sie das Risiko für ein Wassersportfahrzeug, also eines zu Sport- oder Vergnügungszwecken bestimmten und verwendeten Fahrzeugs (vgl. auch Nr. 3.5 AVB Wassersportfahrzeuge 1976), übernimmt, hingegen nicht für Fahrzeuge anderer Art. Insoweit liegt, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, eine primäre Risikobegrenzung vor (vgl. BGHZ 23, 355 ff.; BGH VersR 1963, 722, 723; vgl. ferner Prölss/Martin, VVG 23. Aufl. § 49 Anm. 1 B).

    Dazu gehört der Nachweis, daß der geltend gemachte Schaden in den vom Versicherungsvertrag abgesteckten Versicherungsschutzbereich fällt (vgl. BGHZ 23, 355, 358).

    Für diesen besonderen Risikoausschluß (sekundäre Risikobeschränkung) hat allerdings der Versicherer die Beweislast (BGHZ 23, 355, 359).

  • BGH, 19.09.1966 - II ZR 62/64

    Klage gegen die Haftpfllichtversicherung auf Versicherungsschutz - Verletzung der

    Auszug aus BGH, 14.01.1985 - II ZR 72/84
    Die Führung dieses Negativbeweises läuft auf eine Widerlegung dieser Umstände hinaus (vgl. Senatsurteil v. 19.09.1966 - II ZR 62/64, VersR 1966, 1021, 1022).
  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

    a) Als Versicherte muss die Klägerin darlegen und beweisen, dass der geltend gemachte Schaden in den vertraglich abgesteckten Schutzbereich der Versicherung fällt; erst dann hätte die Beklagte nachzuweisen, dass der Verlust nicht auf einer Transportgefahr beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2007 - IV ZR 48/07, VersR 2008, 395 Rn. 14; BGH, Urteile vom 14. Januar 1985 - II ZR 72/84, VersR 1985, 541 unter 2 und vom 21. Februar 1957 - II ZR 175/55, BGHZ 23, 355, 358; BK/Dallmayr, VVG § 129 Rn. 14; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 129 Rn. 13; Thume in Thume/de la Motte/Ehlers, Transportversicherungsrecht 2. Aufl. VVG Rn. 415, 418; Enge, Transportversicherung 3. Aufl. S. 56).
  • OLG Köln, 27.05.2008 - 9 U 196/07

    Ausgestaltung der Rechte und Pflichten einer

    Für den Beginn des (angeblichen) Verstoßes kommt es auf die Behauptungen in dem Verfahren an, für das Rechtsschutz begehrt wird (BGH, VersR 1985, 541; Prölss/Armbrüster, § 14 ARB, Rdnr.15; Harbauer, § 14, Rdnr.43).

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass die Behauptung eines Pflichtverstoßes, die eine der streitenden Parteien zur Stützung ihrer Position aufstellt, unabhängig von ihrer Berechtigung oder Erweislichkeit, dazu führen soll, dass der Versicherungsfall als mit Beginn des behaupteten Verstoßes eingetreten gilt; nicht abzustellen ist darauf, welches prozessuale Schicksal die Behauptung eines Pflichtverstoßes erleidet (vgl. BGH, VersR 1984, 530; VersR 1985, 541 zu § 14 Abs. 3 ARB; OLG Koblenz, NVersZ 2000, 191; OLG Hamm NVersZ 1999, 291).

    Vielmehr hat das Landgericht Heidelberg in seiner Entscheidung unter Hinweis auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in VersR 1985, 541 ausgeführt, dass alleine das prozessuale Schicksal des behaupteten Verstoßes für die Beurteilung, ob eine der Parteien diesen Verstoß der Gegenseite zur Stützung ihrer Position heranziehe oder ob es sich nur um bloßes Beiwerk handele, nicht maßgeblich sei.

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 48/07

    Umfang einer Transportversicherung

    Dabei muss der Kläger darlegen, dass der geltend gemachte Schaden in den vertraglich abgesteckten Schutzbereich der Versicherung fällt (BGH, Urteil vom 14. Januar 1985 - II ZR 72/84 - VersR 1985, 541 unter 1; BGHZ 23, 355, 358).
  • OLG Hamm, 18.12.2009 - 20 U 137/08

    Eintrittspflicht einer Bargeldversicherung

    Der Bundesgerichtshof brauchte sich dort nicht mit der Frage der Darlegungslast zu befassen und hat lediglich unter Bezugnahme auf ein früheres Urteil (VersR 1985, 541) ausgeführt, der Kläger müsse "darlegen, dass der geltend Schaden in den vertraglich abgesteckten Schutzbereich der Versicherung fällt".
  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 70/07

    Umfang einer Transportversicherung

    Dabei muss der Kläger darlegen, dass der geltend gemachte Schaden in den vertraglich abgesteckten Schutzbereich der Versicherung fällt (BGH, Urteil vom 14. Januar 1985 - II ZR 72/84 - VersR 1985, 541 unter 1; BGHZ 23, 355, 358).
  • OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 28/09

    Eintrittspflicht des Versicherers eines Bargeld-Transportunternehmens

    Der Bundesgerichtshof brauchte sich dort nicht mit der Frage der Darlegungslast zu befassen und hat lediglich unter Bezugnahme auf ein früheres Urteil (VersR 1985, 541) ausgeführt, der Kläger müsse "darlegen, dass der geltend gemachte Schaden in den vertraglich abgesteckten Schutzbereich der Versicherung fällt".
  • OLG Hamm, 18.12.2009 - 20 U 3/09

    Übergang vom Nicht-Versicherer zum Versicherer durch Verstoß gegen § 3 Abs. 5 VVG

    Der Bundesgerichtshof brauchte sich dort nicht mit der Frage der Darlegungslast zu befassen und hat lediglich unter Bezugnahme auf ein früheres Urteil (VersR 1985, 541) ausgeführt, der Kläger müsse "darlegen, dass der geltend Schaden in den vertraglich abgesteckten Schutzbereich der Versicherung fällt".
  • OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 128/08

    Eintrittspflicht des Versicherers eines Bargeld-Transportunternehmens

    Der Bundesgerichtshof brauchte sich dort nicht mit der Frage der Darlegungslast zu befassen und hat lediglich unter Bezugnahme auf ein früheres Urteil (VersR 1985, 541) ausgeführt, der Kläger müsse "darlegen, dass der geltend gemachte Schaden in den vertraglich abgesteckten Schutzbereich der Versicherung fällt".
  • BGH, 25.05.1987 - II ZR 247/86

    Eintrittspflicht des Versicherers bei mangelhafter Vertäuung oder Verankerung

    Die Bestimmung beinhaltet demnach einen Risikoausschluß in Form einer sekundären Risikobegrenzung (vgl. zu diesem Begriff BGHZ 23, 355, 359 sowie Senatsurt. v. 14. Januar 1985 - II ZR 72/84, VersR 1985, 541, 542) und nicht, wie die Revisionserwiderung meint, eine Obliegenheit.
  • AG Mannheim, 20.02.1997 - 16 C 4057/96

    Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten für den Rechtsstreit beim Arbeitsgericht

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  • LG Heidelberg, 27.01.1993 - 8 S 71/92

    Voraussetzungen für einen Kündigungsschutzprozess

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